Kapitalanlagerecht

Neben den Gebieten des Gesellschaftsrechts und allgemeinen Wirtschaftsrechts haben wir uns auch auf die Abwehr von Anlegerklagen spezialisiert.

Wir vertreten Unternehmen, die von Aktionären, Gesellschaftern oder Anlegern mit Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit vermeintlich oder tatsächlich fehlgeschlagenen Anlagemodellen konfrontiert werden bzw. Banken und anderen Unternehmen, die aufgrund ihrer Beratungstätigkeit belangt werden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Dr. Herrmann
Rechtsanwalt Dr. Mey



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