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In dieser Rubrik finden Sie Beiträge zu aktuellen juristischen Themen, teils auch Veröffentlichungen unserer Anwälte aus Zeitschriften, Presseerklärungen und Internet-Blogs sowie eine Zusammenstellung von Unterlagen aus Fortbildungen, bei denen unsere Anwälte als Dozenten tätig sind.



Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-/Krippenplatz

Die KiTa-Krise, insbesondere auch im Landkreis Freising, ist in aller Munde - trotz glasklar gesetzlich definiertem Rechtsanspruch verweigern viele Kommunen den Eltern einen Kindergarten- oder Krippenplatz. Wir haben seit letztem Jahr eine Vielzahl von Eilanträgen beim Verwaltungsgericht in München eingereicht, in allen Fällen waren wir erfolgreich - entweder hat das Gericht für unsere Mandantinnen und Mandanten entschieden, oder die Gemeinden bzw. der Landkreis haben unter dem Druck der drohenden Niederlagen ernsthaft begonnen, einen freien Platz zu suchen. Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit, dass die Eltern noch selbst einen freien Platz finden, aber auch in diesem Fall hat der Landkreis in aller Regel die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Wir wissen aus eigner kommunalpolitischer Tätigkeit, dass die Städte und Gemeinden große Probleme haben - auf der anderen Seite gibt es durchaus auch Städte und Gemeinden, die rechtzeitig vorgesorgt haben, die dei Prioritäten richtig gesetzt und entsprechende Plätze anbieten können. Dennoch ist eines klar: Ihr Kind hat einen Rechtsanspruch - der letztlich in allen Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Lassen Sie uns kurzfristig über die Chancen sprechen, damit nicht Ihr Berufs- und Familienleben darunter leidet, und vor allem den Kinder die Chance auf Kontakt mit Gleichaltrigen nicht rechtswidrig genommen wird!

Aus der Kategorie "Beliebte Rechtsirrtümer / Missverständnisse", die uns immer wieder in der täglichen Praxis begegnen:

1. Ich bin krank und wurde gekündigt - das geht doch nicht

Doch, das geht schon - die Abwesenheit vom Betrieb aufgrund Arbeitsunfähigkeit stellt keinen Hinderungsgrund für eine Kündigung dar - man darf auch gekündigt werden, wenn man krank ist. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Frage, ob man WEGEN der Krankheit gekündigt werden darf. Diest ist eine völlig andere Frage, hier geht es um die Frage Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz und Vorliegen der Voraussetzungen, die die Rechtsprechung an eine (wirksame) krankheitsbedingte Kündigung stellt.

2. Wie hoch ist mein gesetzlicher Abfindungsanspruch?

Der gesetzliche Abfindungsansrpuch beträgt 0,00 Euro - jedenfalls in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle. Es gibt in Deutschland kein einziges Gesetz, in dem ein Abfindungsanspruch der Höhe nach konkret festgelegt wird. Es gibt einige wenige Tarifverträge, in denen ein Anspruch auf Abfindung im Falle des Ausscheidens besteht, manchmal ergibt sich ein solcher auch aus Sozialplänen. In ganz seltenen Ausnahmefällen legt das Gericht von Amts wegen einen Abfindungsbetrag fest. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wird die Höhe der Abfindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt - es gibt Richtgrößen (beispielsweise bei ausgeglichenen Prozessaussichten 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr). In vielen Fällen bildet dieser sog. "Haustarif" allerdings tatsächlich nur den Einstieg in weitere Gespräche und Verhandlungen.

3. Ich bin seit 7 Wochen durchgehend krank, aber aufgrund von verschiedenen Diagnosen, warum zahlt mein Chef kein Geld mehr?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass man bei Vorliegen verschiedener Diagnosen (ICD-10-Codes) auch länger als 6 Wochen Lohn/Gehalt vom Arbeitgeber erhält. Dies ist NICHT richtig, auch wenn dies sehr häufig von Krankenkassen auch so gesehen wird. Diese Ansicht ist schlicht falsch - warum die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten diese Ansicht wider besseres Wissen vertreten ist nicht nachvollziehbar und häufig dem untauglichen Versuch geschuldet, Krankengeldzahlungen zu vermeiden. Wer länger als 6 Wochen oder 42 Tage am Stück krank ist fällt aus der Entgeltfortzahlung heraus - gleich aufgrund welcher Diagnose.

Opalenburg Safeinvest

Opalenburg Safeinvest
Opalenburg Safeinvest

Opalenburg und kein Ende

Es gibt Neuigkeiten in Sachen Opalenburg, genauer der OPALENBURG Vermögensverwaltung GmbH & CO SafeInvest KG. Zwar hat das LG München I (AZ: 10 O 23929/15) unseren Mandanten zur Zahlung von rückständigen Einlagen/Monatsraten verurteilt; widerklagend sieht das LG München einen Anspruch auf Auskunft, welche zehn Rentenfonds (Name, Höhe der Investition, WNK) die Basis der Kapitalerhaltungsstrategie bilden. Das OLG München hat das Urteil des LG aufgehoben, soweit unser Mandant zur Zahlung verurteilt wurde - der Fall liegt beim Bundesgerichtshof.

Wir gehen derzeit davon aus, dass diese Auskunft nicht erteilt werden kann oder wird, da diese zehn Rentenfonds schlicht niemals existiert haben oder zumindest heute nicht mehr existieren. Mit dieser "Kapitalerhaltungsstrategie" wurden die Anleger angeworben, sie haben sich darauf verlassen, dass das Geld - wie der Name Rentenfond ja schon sagt - zur Altersvorsorge geeignet ist. Sollte die Auskunft nicht erteilt werden können oder sollte diese nicht hinreichend sein gibt dies jedenfalls genügend Argumente, die Beteiligung entweder zu kündigen, den Beitritt anzufechten oder jedenfalls weitere Zahlungen zu verweigern.

Dr. Marcus Mey, Rechtsanwalt


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Ein paar Gedanken zur Industrie 4.0, Legal Tech und den möglichen Auswirkungen auf unsere Arbeit

In den letzten Monaten scheint es in der Anwaltswelt nur noch ein Thema zu geben - wie verändert sich unsere Arbeitsweise in den nächsten Jahren, werden wir alle irgendwann auch durch Maschinen ersetzt? Werden Scheidungen künftig rein online erledigt, rechnet der Computer die Chancen einer Kündigungsschutzklage aus, erhebt automatisch Klage oder beurteilt er automatisch Mängel in der gemieteten Wohnung? Wird der Computer künftig in der Lage sein, auch Zwischentöne zu berücksichtigen, auf die vielen (menschlichen) Faktoren einzugehen, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung eine Rolle spielen?

Ich bin der festen Überzeugung, dass dies noch sehr lange nicht passieren wird, der Anwalts-Mensch wird noch sehr lange zusammen mit Ihnen, der Mandantin und dem Mandanten, die Strategie überlegen und am Ende entscheiden.

Natürlich gibt es auch heute schon riesige Datenbanken, in denen Entscheidungen abgerufen, in denen vergleichbare Fälle recherchiert werden können. Und dennoch ist es nach unserer Überzeugung in aller Regel nicht die Analogie, die Menschen in der beruflichen, familiären, unternehmerischen oder privaten Krise einen Anwalt anrufen lässt, sondern eben auch das Vertrauen, einem Menschen mit Erfahrung gegenüber zu sitzen, der Empathie aufbringt, der zuhört und dann erst eine situationsangemesse Lösung vorschlägt oder gemeinsam entwickeln hilft. Dies werden Rechner, mögen sie noch so "intelligent" sein, wahrscheinlich nie können.

Coronavirus und Arbeitsrecht

Wir haben für Sie hier eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus und den daraus folgenden arbeitsrechtlichen Fragen zusammengestellt:


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