In dieser Rubrik finden Sie Beiträge zu aktuellen juristischen Themen, teils auch Veröffentlichungen unserer Anwälte aus Zeitschriften, Presseerklärungen und Internet-Blogs sowie eine Zusammenstellung von Unterlagen aus Fortbildungen, bei denen unsere Anwälte als Dozenten tätig sind.
Rechtsanspruch auf einen Kindergarten-/Krippenplatz
Die KiTa-Krise, insbesondere auch im Landkreis Freising, ist in aller Munde - trotz des gesetzlich klar definierten Rechtsanspruchs verweigern viele Gemeinden den Eltern einen Kindergarten- oder Krippenplatz. Wir haben seit letztem Jahr eine Vielzahl von Eilanträgen beim Verwaltungsgericht München eingereicht, in allen Fällen waren wir erfolgreich - entweder hat das Gericht zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten entschieden oder die Gemeinden bzw. der Landkreis haben unter dem Druck der drohenden Niederlage ernsthaft begonnen, einen freien Platz zu suchen. Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, dass die Eltern selbst noch einen freien Platz finden, aber auch in diesem Fall muss der Landkreis in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen.
Wir wissen aus unserer eigenen kommunalpolitischen Tätigkeit, dass die Städte und Gemeinden große Probleme haben - auf der anderen Seite gibt es aber auch Städte und Gemeinden, die rechtzeitig vorgesorgt haben, die Prioritäten richtig gesetzt haben und entsprechende Plätze anbieten können. Aber eines ist klar: Ihr Kind hat einen Rechtsanspruch - der letztlich in allen Fällen, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Lassen Sie uns kurzfristig über die Möglichkeiten sprechen, damit Ihr Berufs- und Familienleben nicht darunter leidet und vor allem den Kindern nicht rechtswidrig die Chance auf Kontakt mit Gleichaltrigen genommen wird!
Aus der Kategorie "Beliebte Rechtsirrtümer / Missverständnisse", die uns immer wieder in der täglichen Praxis begegnen:
1. Ich bin krank und wurde gekündigt - das geht doch nicht!
Doch, das geht - die Abwesenheit vom Betrieb wegen Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungshindernis - man darf auch gekündigt werden, wenn man krank ist. Das ist nicht zu verwechseln mit der Frage, ob man WEGEN der Krankheit gekündigt werden darf. Das ist eine ganz andere Frage, hier geht es um die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und das Vorliegen der Voraussetzungen, die die Rechtsprechung an eine (wirksame) krankheitsbedingte Kündigung stellt.
2. Wie hoch ist mein gesetzlicher Abfindungsanspruch?
Der gesetzliche Abfindungsanspruch beträgt - jedenfalls in den allermeisten Fällen - 0,00 Euro. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, in dem die Höhe des Abfindungsanspruchs konkret festgelegt ist. Es gibt einige Tarifverträge, die einen Abfindungsanspruch vorsehen, manchmal ergibt sich ein Abfindungsanspruch auch aus Sozialplänen. In sehr seltenen Ausnahmefällen setzt das Gericht von Amts wegen eine Abfindung fest. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird die Höhe der Abfindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt - es gibt Richtwerte (z.B. bei ausgeglichenen Prozessaussichten 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr). In vielen Fällen ist dieser "Haustarif" aber tatsächlich nur der Einstieg in weitere Gespräche und Verhandlungen.
3. Ich bin seit 7 Wochen ununterbrochen krank, aber aufgrund verschiedener Diagnosen, warum zahlt mein Chef kein Geld mehr?
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man bei verschiedenen Diagnosen (ICD-10-Codes) auch länger als 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält. Dies ist NICHT richtig, auch wenn die Krankenkassen dies oft so sehen. Diese Auffassung ist schlichtweg falsch - warum die Krankenkassen wider besseres Wissen diese Auffassung gegenüber ihren Versicherten vertreten, ist nicht nachvollziehbar und häufig auch nicht richtig, wahrscheinlich dem untauglichen Versuch geschuldet, Krankengeldzahlungen zu vermeiden. Wer länger als 6 Wochen oder 42 Tage am Stück krank ist fällt aus der Entgeltfortzahlung heraus - gleich aufgrund welcher Diagnose.
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