Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehmen die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatz für Haushaltsführungsschäden – wir verhelfen Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Marcus Mey